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Erstgespräche, Diagnostik und Therapieplätze


Vor einer psychotherapeutischen Behandlung muss die psychotherapeutische Sprechstunde als Erstgespräch stattfinden. Dies dient zur Abklärung, ob eine krankheitswertige Störung vorliegt und fachspezifische Leistungen von den Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Wartezeiten bis zum Therapiestart von 3 Monaten sind normal. Bitte nehmen Sie Rücksicht, dass das von den gesetzlichen Krankenkassen angebotene Behandlungsangebot keine Wunschtermine bereithält.


Impressum


Gesetzliche Berufsbezeichnung:


Diplom Pädagogin & Kinder- und Jugndlichenpsychotherapeutin

(Behandlungsverfahren Verhaltenstherapie) verliehen in der Bundesrepublik Deutschland


Zugehörige Aufischtsbehörde gem. §6 Nr.3 TDG: Zuständige Aufsichtsbehörde:


Psychotherapeutenkammer NRW

Willstätterstraße 10

40549 Düsseldorf

Internet: www.ptk-nrw.de


Breufsordnung für Psychotherapeuten

von der Psychotherapeutenkammer NRW


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