Vor einer psychotherapeutischen Behandlung muss die psychotherapeutische Sprechstunde als Erstgespräch stattfinden. Dies dient zur Abklärung, ob eine krankheitswertige Störung vorliegt und fachspezifische Leistungen von den Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Wartezeiten bis zum Therapiestart von 3 Monaten sind normal. Bitte nehmen Sie Rücksicht, dass das von den gesetzlichen Krankenkassen angebotene Behandlungsangebot keine Wunschtermine bereithält.
Impressum
Gesetzliche Berufsbezeichnung:
Diplom Pädagogin & Kinder- und Jugndlichenpsychotherapeutin
(Behandlungsverfahren Verhaltenstherapie) verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zugehörige Aufischtsbehörde gem. §6 Nr.3 TDG: Zuständige Aufsichtsbehörde:
Psychotherapeutenkammer NRW
Willstätterstraße 10
40549 Düsseldorf
Internet: www.ptk-nrw.de
Breufsordnung für Psychotherapeuten
von der Psychotherapeutenkammer NRW
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